Gestatten: KIK!
Humor kennt keine Grenzen!
KIK steht für Kabarett in Kreuzlingen und Kabarett der ganzen Bandbreite – vom klassischen politischen, über das poetische, literarische bis zum musikalischen Kabarett, erstklassige Künstler und Künstlerinnen, profiliertes, mit Sorgfalt zusammengestelltes Programm, stimmungsvolle Veranstaltungen auf verschiedenen Bühnen, ehrenamtliches Engagement, professionelle Umsetzung und Liebe zum Detail.
Vorstand
Geschäftsstelle
Kulturverein KIK – Kabarett in Kreuzlingen
Wasenstrasse 8
8280 Kreuzlingen
0041 (0)79 773 85 64
info@kik-kreuzlingen.ch
Dem ehrenamtlich arbeitenden Vorstand des Vereins gehören an:
Valentin Huber (Präsident)
Livia Lauper (Finanzen)
Elsa Maurer (Aktuarin)
Tobias Schwinghammer
Mirjam Clematide
Mitgliedschaft
Werden Sie Mitglied im Kulturverein KIK und sichern Sie sich für die Zukunft Ihren Platz in der »ersten Reihe«. Mit der Überweisung des Jahresbeitrages von 50 Franken auf unser Vereinskonto sind Sie Mitglied und helfen uns bei der Umsetzung unserer Visionen. Profitieren Sie von ermässigten Eintrittspreisen und seien Sie immer als erster informiert!
Bankverbindung
Kulturverein KIK Kabarett in Kreuzlingen
Thurgauer Kantonalbank Kreuzlingen
8570 Weinfelden
Kontonummer: 85-123-0
IBAN: CH14 0078 4259 5446 6200 1
SWIFT-Code: KBTGCH22
Statuten
1. Unter dem Namen KULTURVEREIN «KIK» besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff. ZGB auf unbestimmte Dauer.
2. Zweck des Vereins ist die Planung und Durchführung von qualitativ anspruchsvollem Kabarett in Kreuzlingen und Umgebung.
II. Mitgliedschaft
3. Mitglieder können natürliche, juristische und öffentlich-rechtliche Personen oder Körperschaften sein, die sich bereit erklären, die Tätigkeit des Vereins zu unterstützen. Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
4. Die Mitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag von CHF 50.
III. Organisation
5. Organe des Vereins sind:
Generalversammlung
Vorstand
Programmleitung
Rechnungsrevisoren
Die Organe fassen ihre Beschlüsse und vollziehen ihre Wahlen mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
IV. Die Generalversammlung
6. Die ordentliche Generalversammlung hat jährlich stattzufinden. Sie hat folgende Befugnisse:
– Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren auf ein Jahr.
– Abnahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
– Entlastung des Vorstandes
– Festsetzung von Mitgliederbeiträgen
– Festsetzung und Änderung der Statuten mit Zweidrittel-Mehrheit
– Beschlussfassung über Gegenstände, die der Generalversammlung durch Gesetz oder Statuten vorbehalten sind.
7. Die Generalversammlung wird vom Präsidenten / von der Präsidentin durch schriftliche Einladung einberufen, welche mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin zuzustellen ist. Die Traktandenliste ist nicht abschliessend.
V. Der Vorstand
8. Der Vorstand des Vereins besteht mindestens aus dem Präsidenten / der Präsidentin und der Finanzleitung. Der Vorstand besorgt alle Geschäfte, die nicht ausdrücklich der Generalversammlung oder der Programmleitung vorbehalten sind. Er ist das oberste geschäftsführende Organ. Als solches trifft er alle im Interesse des Vereins liegenden Massnahmen. Er kann Aufträge an Mitglieder und Dritte erteilen. Der Vorstand bestimmt die für den Verein verbindlich zeichnenden Vorstandsmitglieder und Mitarbeitenden.
VI. Programmleitung
9. Die Programmleitung trägt die Verantwortung für das Programm und entscheidet in eigener Kompetenz über alle Fragen der Programmgestaltung und der Auswahl der Künstler und Künstlerinnen. Sie vertritt den KULTURVEREIN «KIK» nach aussen.
VII. Die Rechnungsrevisoren
10. Die Rechnungsrevisoren werden von der Generalversammlung gewählt. Sie müssen nicht Vereinsmitglieder sein. Sie haben die Rechnungsführung des Vereins jährlich zu prüfen und der ordentlichen Generalversammlung Bericht und Antrag zu erstatten.
VIII. Finanzen
11. Das Geschäftsjahr beginnt am 1.Januar und endet am 31. Dezember.
12. Die Mittel des Vereins werden beschafft durch:
Mitgliederbeiträge
Gönnerbeiträge
Sponsoring (einschliesslich Defizitgarantien und dergleichen)
Eintrittspreise bei Veranstaltungen
13. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich dessen Vermögen. Die Mitglieder des Vereins können nicht finanziell haftbar gemacht werden.
IX. Unterschriftsberechtigung
14. Für den Verein unterzeichnen mit Einzelunterschrift:
Präsident / Präsidentin
Programmleitung
Finanzleitung
X. Beendigung
15. Der Verein wird aufgelöst durch Beschluss der Generalversammlung, sofern drei Viertel der abgegebenen Stimmen dem Beschluss zustimmen.
16. Unter den gleichen Umständen kann der Verein mit einem anderen Verein mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung fusionieren.
17. Dieselbe Generalversammlung bestimmt über die Verwendung allfällig vorhandenen Reinvermögens.
XI. Inkraftsetzung
18. Diese Statuten treten mit der Gründung des KULTURVEREINS «KIK» sofort in Kraft (5.11.2002).
Kreuzlingen, den 29. November 2023
Der Vorstand (am 29.11.2023)
Valentin Huber (Präsident)
Livia Lauper (Finanzleitung)
Elsa Maurer (Aktuarin)
Tobias Schwinghammer (Organisation)
Roland Wohlfender (Gastronomie)